Einreichen können alle österreichischen Gemeinden. Die Förderung beträgt bis zu 18 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionskosten sowie Kosten für Planung und Montage.
Förderungsfähige Maßnahmen
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft)
- Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
- Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Den vollständigen Leitfaden mit allen Förderablaufinformationenfinden Sie hier zum Download Energiesparen in Gemeinden (PDF - 280 kb).