In Klima- und Energie-Modellregionen können ab jetzt Ladestationen für E-Fahrzeuge gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von bis zu 5 bzw. bis zu 10 öffentlichen E-Ladestellen pro Antragsteller (jedoch keine Einschränkung der Anzahl pro Modellregion), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist und die einen nicht diskriminierenden, öffentlichen Zugang haben. Jede geförderte Ladestelle muss einzeln abgesichert sein. Die Einreichung ist bis 09.10.2015, 12:00 Uhr möglich.
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionskosten sowie Kosten für Planung und Montage:
Förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile)
- Infrastruktur für E-Ladestelle
- Elektrikerarbeiten
- Grabungsarbeiten
- Planungskosten
- Aufrüstung bzw. Anpassung bestehender Infrastruktur an den geforderten Technikstandard
Nicht förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile)
- Netzzutritts- und -zugangsgebühren
- Trafos
- neu errichtete Zuleitungen
- Kostenerhöhungen
- Reparaturkosten, Instandhaltungen
- Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren etc.
- Finanzierungskosten
- Kosten für immaterielle Leistungen, die 10 % der förderungsfähigen materiellen Gesamtinvestitionskosten übersteigen
- Grundstückskosten, Aufschließungskosten
- Stromproduzierende Anlagen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale pro abgesicherter Ladestelle in Abhängigkeit der technischen Ausgestaltung der Ladestelle (Ausführung, Leistung, Spannung und Stromstärke). Die Förderungspauschale ist für die AntragstellerInnen aus den Klima- und Energiemodellregionen - gegenüber der Pauschale aus dem Förderungsprogramm klimaaktiv mobil - inklusive einem Zuschlag von 25% ermittelt.
- 250 Euro für Normalladen mit Wechselstrom bis 3,7 kW (230V, 16A), Wallbox oder Standsäule (bis zu 10 Ladestellen)
- 375 Euro für Normalladen mit Wechselstrom mit 11 kW ( 400V, 16A) bzw. 22 kW (400V, 32A), Wallbox (bis zu 10 Ladestellen)
- 1.250 Euro für Normalladen mit Wechselstrom mit 11 kW ( 400V, 16A) bzw. 22 kW (400V, 32A), Standsäule (bis zu 10 Ladestellen)
- 2.500 Euro für Schnellladen mit Wechselstrom mit 44 kW (400V, 63A) (bis zu 10 Ladestellen)
- 12.500 Euro für Schnellladen mit Gleichstrom mit ≥ 50 kW (500V, ≥ 125A) bzw. Kombi-Stationen mit Gleichstrom ≥ 50 kW und Wechselstrom 44 kW (bis zu 5 Ladestellen)
Die Förderung ist mit 30% der anrechenbaren förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Den vollständigen Leitfaden mit allen Förderablaufinformationenfinden Sie hier zum Download Leitfaden E-Ladestationen (PDF - 160 kb).